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Die öffentlichen Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Schramberg werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Stadt Schramberg veröffentlicht.
Bei sondergesetzlichen Bestimmungen, dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung zu Bauleitplänen, ist die Lokalausgabe des Schwarzwälder Boten das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.
Außerdem können die öffentlichen Bekanntmachungen während der Öffnungszeiten im Rathaus, Bürgerservice und Tourist-Information, Hauptstraße 25 kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Zugeschickt werden die Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen unter Angabe der Adresse und gegen Kostenerstattung.