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Hierunter stellt die Bauleitplanung eines der wichtigsten Instrumente dar, um die städtebauliche Weiterentwicklung in der Stadt voranzubringen. Im Hinblick auf einen Bebauungsplan entwickelt die Bauleitplanung einen verbindlichen Charakter. Ein Aspekt auf den sich Bürger*innen und Investoren verlassen wollen und können.
Im Folgenden informieren wir Sie über die thematische Einordnung des Bebauungsplans und die derzeit laufenden sowie abgeschlossenen Bebauungsplan-Verfahren.
Derzeit führt die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Schramberg nachfolgende Beteiligungsverfahren durch. Gerne können Sie Ihre Anregungen und Hinweise zu den Verfahren an die Abteilung Stadtplanung richten. Unsere Ansprechpartner*innen der Abteilung Stadtplanung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Die zu den jeweiligen Verfahren zugehörigen Bekanntmachungen finden Sie in der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.
Hier finden Sie Informationen über rechtsverbindliche Bebauungspläne. Sie können die Pläne hier herunterladen oder in der Abteilung Stadtplanung während der Öffnungszeiten einsehen. Digitale Auskünfte zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie auf Anfrage in der Abteilung Baurecht und Bauverwaltung oder in unserem BürgerGIS.
Die zu den jeweiligen Verfahren zugehörigen Bekanntmachungen finden Sie in der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.
Derzeit sind keine Veränderungssperren rechtsverbindlich.
Wir arbeiten stetig an der städtebaulichen Weiterentwicklung unserer Stadt und machen die Große Kreisstadt Schramberg ein weiteres Stück lebens- und liebenswerter. Hierzu werden vor allem die Innenentwicklung und Nutzbarmachung von Baulücken sowie die Ausweisung von neuen Baugebieten weiter vorangebracht. Zeitgleich werden die nachhaltige Mobilität und weitere Aspekte der Stadtentwicklung in einen gesamtheitlichen Betrachtungsfokus einbezogen. Informieren Sie sich über alle aktuellen Entwicklungen in Schramberg über die entsprechenden Seiten zur Stadtentwicklung und Mobilität sowie Stadtsanierung.
Gerne können Sie sich in den Prozess der Stadtentwicklung einbringen und die Gestaltung Ihrer Stadt begleiten. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Hinweise.
Sie möchten neu bauen, anbauen oder umbauen? Dann informieren Sie sich im Vorfeld über die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen. Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit und zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erteilen Ihnen gerne die zuständigen Ansprechpartner*innen der Abteilung für Baurecht und Bauverwaltung.
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) finden Sie unter den folgenden Links.




