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Die Stadt Schramberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.schramberg.de
Die Erklärung gilt nicht für eingebundene Inhalte anderer Webseiten wie dem "Toubiz" in der Tourismus-Rubrik, dem Deutschen Vergabeportal, "Open Petition" und anderen Webseiten, die hier u.a. via iFrame oder eine Schnittstelle eingebunden sind.
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG):
Leider haben noch nicht alle Grafiken, Bilder oder Objekte einen entsprechenden Alternativtext. Wir sind gerade dabei, diese nachzuarbeiten. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider gibt es keine gleichwertige Medienalternative für unsere Audiodateien und stummen Videos. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider sind unsere aufgezeichneten Videos ohne Untertitel, eine Textalternative ist ebenfalls nicht vorhanden. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider verfügen unsere Videos nicht über die notwendigen Transkriptionen in Form von Text oder Ton. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Textalternativen für Videos.
Leider ist eine synchrone Schaltung von Audiodeskriptionen bei Videos aktuell technisch nicht möglich. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Audiodeskriptionen und Textalternativen für Videos.
Leider sind einige Linktexte nicht aussagekräftig, da Ziel und Zweck / Dateiformat nicht aus dem Linktext hervorgehen. Wir bemühen uns um die schnelle Umsetzung der barrierefreien Linktexte und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider ist es uns technisch nicht möglich, den Datums-Filter für die Veranstaltungen mit der Tastatur bedienbar zu machen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Anpassung dieser Barriere.
Bezugnehmend auf den Prüfschritt Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" des BIK BITV-Selbsttests.
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.05.2025 überprüft.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse nfschrmbrgd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Gerne stehen wir Ihnen auch unter der folgenden Nummer telefonisch zur Verfügung: 07422 29-215
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist können Sie sich an die Stadt Schramberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldung und Kontaktangaben auf dieser Seite.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlchtngbrrrfrhtbwld
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Wir haben einige Bedienungshilfen für die Webpräsenz für Sie zusammen gestellt.