Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.schramberg.de
Die Erklärung gilt nicht für eingebundene Inhalte anderer Webseiten wie dem "Toubiz" in der Tourismus-Rubrik, dem Deutschen Vergabeportal, "Open Petition" und anderen Webseiten, die hier u.a. via iFrame oder eine Schnittstelle eingebunden sind.
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Wir planen, Ende des Jahres mit den Anpassungen fertig zu sein. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Diese befinden sich in Arbeit und sollen, so schnell wie es uns möglich ist, veröffentlicht werden.
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Leider verfügen unsere Videos nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, diese zu erstellen. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Bezugnehmend auf Prüfschritt 9.1.2.2 "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln" des BIK BITV-Selbsttests.
Leider verfügen unsere Videos nicht alle die notwendigen Transkriptionen in Form von Text oder Ton. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Audiodeskriptionen und Textalternativen für Videos.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.2.3 und 9.1.2.5 des BIK BITV-Selbsttests.
Leider ist es uns technisch nicht möglich, den Datums-Filter für die Veranstaltungen mit der Tastatur bedienbar zu machen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Anpassung dieser Barriere.
Bezugnehmend auf den Prüfschritt Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" des BIK BITV-Selbsttests.
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 5.10.2022 überprüft.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse nfschrmbrgd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd