2010 wurden Straßenzüge in drei Kategorien mit unterschiedlicher Dringlichkeit eingeteilt.
Seither wird damit vorgegeben, dass Straßen mit höherer Verkehrsdichte oder aber Steilstrecken häufiger, Straßen mit geringer Verkehrsdichte und Steigung weniger oder bei geringer Schneehöhe auch gar nicht geräumt bzw. gestreut werden.
Weiter wurde festgelegt, wie der Winterdienst in den Straßen dieser drei Kategorien aussehen soll.
Auch nach dem neuen Räum- und Streuplan wird dem Anliegen der Bevölkerung nach Sicherheit im Straßenverkehr Priorität eingeräumt. Es wird nach wie vor ein Standard erreicht, der im interkommunalen Vergleich immer noch überdurchschnittlich sein wird.
Klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraße)
— Im Plan rot
Straßen die aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Stadt von besonderer Bedeutung und / oder besonders gefährlich sind
— Im Plan grün
Untergeordnete Straßen
— Im Plan blau
Wie in anderen Kommunen gibt es auch in Schramberg eine örtliche Satzung, die regelt, dass Anlieger für den Fußgängerverkehr Gehwege bzw. so es solche nicht gibt, einen Streifen für Fußgänger auf der Fahrbahn zu räumen und zu streuen haben. Diese Regelung gilt weiterhin.