Eine Stadt befindet sich im stetigen Wandel. Städtebauliche Konzeptionen und Planungen sind die zentralen Instrumente der Stadtentwicklung und Stadtplanung, um die Weiterentwicklung unserer Stadt voranzubringen. Gerne informieren wir Sie im Folgenden über Allgemeines der Stadtentwicklung und Stadtsanierung und die derzeit aktuellen Planungen.
Die Schaffung von lebendigen und lebenswerten Stadtquartieren ist eine der zentralen Aufgaben der Siedlungs- und Stadtentwicklung. Hierbei steht im Vordergrund, dass die Stadtgesellschaft in ihrer Stadt leben und arbeiten oder ihre Freizeit genießen kann. In der Stadtentwicklung werden hierfür folgende Aufgabenbereiche beleuchtet:
In diesem Kontext ist das im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebene Gebot zur Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt. So wird beispielsweise in der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) darauf geachtet, dass die sozialen und wirtschaftlichen sowie umweltschützenden Anforderungen insbesondere in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander verzahnt werden. Zudem dienen die gesetzlichen Regelungen dazu, die Bodennutzung sozialgerecht und dem Wohl der Allgemeinheit dienend zu gestalten.
Hierzu sind unterschiedliche Anforderungen zu beachten:
Im Rahmen der Stadtentwicklung sind somit unterschiedliche Akteure und Interessengruppen in die jeweiligen Planungen einzubinden. Eine fachübergreifende Handlungsweise ist demnach erforderlich, um sämtliche Belange in einen räumlichen Gesamtkontext bringen zu können. In sämtlichen räumlichen Entscheidungen über Veränderungsprozesse und Maßnahmen ist es von hoher Bedeutung, die Stadtentwicklung als Einheit bzw. Ganzes zu betrachten. Dementsprechend sind zumindest die wirtschaftlichen und sozialen sowie umweltbezogenen Anforderungen und die Teilhabe an Entscheidungsprozessen in den Prozess einzubinden.
In Folgenden informieren wir Sie über die aktuell laufenden Konzeptionen und Konzeptvergaben im Bereich der Stadtentwicklung in Schramberg.
Eine weitere langfristige Zukunftsaufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Schramberg ist die städtebauliche Erneuerung durch die Stadtsanierung. Das Hauptziel der Stadtsanierung besteht darin, bereits bebaute Quartiere im Hinblick auf den Städtebau und die Nutzung des öffentlichen Raumes zu verbessern und aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus auf der Beseitigung von städtebaulichen und auch sozialen Missständen. Sofern die Planungen der Kommune umfangreicher gestaltet sind, wird auch die Verkehrsplanung in die sanierungsbedingte Verbesserung eines Quartiers berücksichtigt. Diese Quartiere und Bereiche werden dann schlussendlich in ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet einbezogen. In diesem Zusammenhang bedeutet der Begriff "Stadtsanierung" / "Quartiersanierung" die Durchführung von umfangreichen Maßnahmen des Planungs- und Bauordnungsrechts, um die Qualität des Quartiers deutlich zu verbessern und eine zeitgemäße Neugestaltung zu erreichen. Demnach kann eine gestalterische Aufwertung von öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude gleichermaßen im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen stehen. Hierbei ist die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes die Grundvoraussetzung von Fördermöglichkeiten.
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung dieser Form der Sanierung ist das sogenannte "Besondere Städtebaurecht". Es ist im Baugesetzbuch ab § 136 gesetzlich geregelt. Entsprechendes gilt für den Aufbau und Ablauf des Sanierungsverfahrens. Der Ablauf des Verfahrens wird durch sanierungsrechtliche Instrumente und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie Fördermittel (auch für Grundstückseigentümer) unterstützt.
Ohne das Engagement der Eigentümer*innen von Gebäuden im Sanierungsgebiet sind die Ziele nicht zu erreichen. Gemeinsam mit Bund und Land unterstützt die Große Kreisstadt Schramberg Sie als Eigentümer*in bei der Umsetzung Ihrer privaten Sanierungsmaßnahme mit Fördermitteln. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere laufenden Sanierungsgebiete vor. Gerne informieren wir Sie ausführlich über aktuelle und künftige Sanierungsmaßnahmen sowie über Ihre private Fördermöglichkeit.
Den Ablauf des städtebaulichen Sanierungsverfahrens können Sie im folgenden Dokument "Vereinfachtes Ablaufschema zur städtebaulichen Sanierung" einsehen.
Die Große Kreisstadt Schramberg beabsichtigt, die Grundstücksfläche des ehemaligen Krankenhauses in Schramberg an Investoren, Bauträger oder Wohnungsunternehmen zu einem festgelegten Kaufpreis zu veräußern.
Für das Areal, das im Sanierungsgebiet „Bühlepark“ liegt, soll ein Nutzungsvorschlag erstellt werden und eine Weiterentwicklung des Grundstücks mit dem alten Krankenhaus-Gebäude erfolgen. Der Umgang mit dem Bestandsgebäude – Abriss oder die teilweise oder vollständige Mitnutzung des alten Krankenhauses – auf dem Grundstück bleibt den Teilnehmern selbst überlassen. Als Schwerpunkt des Nutzungskonzeptes wird Wohnen, vorzugsweise mit einem Anteil an förderfähigem Wohnen, nicht störendes Gewerbe oder ergänzende Gastronomie gesehen. Die Integration einer Hotelnutzung oder vergleichbares ist denkbar.
Das zur Verfügung stehende Grundstück in Hanglage hat eine Größe von ca. 20.150 m². Der Kaufgegenstand soll unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung von den Bietern beplant werden. In direkter Nachbarschaft auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich prägnant auf der Höhe das alte, 1911 als Unternehmervilla erbaute, denkmalgeschützte Gut Berneck. Das alte Gebäude soll weiterhin als Solitär empfunden, der oder die potentiellen Neubauten mit dem notwendigen Abstand eingebunden und die Freianlagen in der Planung berücksichtigt werden. Neben der das Wettbewerbsgrundstück umschließenden Wohnbebauung findet man südlich des Guts Berneck auf einem Nachbargrundstück des Krankenhauses noch das ehemalige Personalwohnheim aus dem Jahr 1972, das nicht Bestandteil der Konzeptvergabe ist. Das Grundstück mit dem bestehenden Krankenhaus soll zu einem festgelegten Kaufpreis veräußert werden. Die beteiligten Teams aus Investoren und Architekten erstellen hierzu ein Planungskonzept.
Zudem soll sich das neue Quartier durch eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur, des Wohnens und des Umgangs der öffentlichen Räume und Übergänge zu den angrenzenden Gebäuden und des angrenzenden Landschaftsraumes auszeichnen.
Ziel ist es, für den Kaufgegenstand ein adäquates funktionales und architektonisches Konzept zu entwickeln, das die städtebaulichen Vorgaben berücksichtigt und zu einem lebendigen und stabilen Quartier führt. Für diesen wichtigen und exponierten Standort soll eine qualitätsvolle Lösung mit passender Nutzung unter Berücksichtigung des ehemaligen Krankenhausgebäudes und der angrenzenden Gebäude gefunden werden. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Weiterentwicklung des Grundstücks des alten Krankenhauses im Sanierungsgebiet Bühlepark durch einen Investor und die anschließende bauliche Realisierung durch diesen. Das Verfahren wird in Form einer Konzeptvergabe mit Bewerbergemeinschaften aus Investor*innen und Architekt*innen durchgeführt. Das Verfahren ist anonym.
Sofern Sie die in der Ausschreibung zur Konzeptvergabe benannten Rahmenbedingungen erfüllen, bitten wir Sie um Abgabe der in der Ausschreibung benannten Unterlagen sowie Ihrer Teilnehmererklärung bis zum 13.09.2024. Ihre Bewerbung reichen Sie beim Verfahrensbetreuer ein.
Die Unterlagen der Konzeptvergabe stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den im Ausschreibungsdokument benannten Ansprechpartner.
Demnächst infomieren wir Sie hier über neue Entwicklungen im Stadtteil Sulgen.
Im Zuge der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Weiherwasengelände in Waldmössingen führte die Stadt Schramberg eine Postkarten-Aktion durch.
Demnächst informieren wir Sie hier über neue Entwicklungen.
Im Schramberger Stadtteil Waldmössingen wird derzeit die wohnbauliche Weiterentwicklung im Bereich der Kehlenstraße geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen. Ebenso werden die Voraussetzungen für alternative Wohnformen, wie Small-Houses oder Tiny-Houses eingeplant.
Im Schramberger Stadtteil Sulgen wird derzeit die wohnbauliche Erweiterung des bestehenden Wohngebietes "Haldenhof" geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen. Ebenso werden die Voraussetzungen für alternative Wohnformen, wie Small-Houses oder Tiny-Houses eingeplant.
Im Schramberger Stadtteil Schönbronn wird derzeit eine wohnbauliche Weiterentwicklung geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Das zuletzt durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg beschlossene Konzept können Sie nachfolgend einsehen.
Bereits seit mehreren Jahren besteht die städtebauliche Überlegung die bislang ungenutzten Tennisplätze zwischen der Straße "Am Sonnenberg" und der Erhard-Junghans-Straße einer Nachnutzung zu zuführen. Durch den Beschluss zur Durchführung einer Konzeptvergabe im Jahr 2019 konnten sich interessierte Investoren am Vergabeverfahren beteiligen und entsprechende Konzeptionen einreichen. Seit Anfang 2021 steht das Bebauungskonzept fest. Dieses können Sie in den nachfolgenden Planunterlagen einsehen.
Ablauf des Planungsprozesses:
Im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Schramberger Talstadt soll unter anderem die Bildungslandschaft modern und zukunftsgerichtet aufgestellt werden. In mehreren Planungsprozessen entwickelte sich der Gedanke eines neu zu errichtenden Schulcampus' im Bereich der Graf-von-Bissingen-Straße. Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg fasste im Jahr 2018 den Beschluss, einen Schulcampus in diesem Bereich zu errichten. Um in den Realisierungsprozess einzusteigen wurde im Jahr 2019 ein geeigneter Planungswettbewerb durchgeführt.
Ziel des Wettbewerbs war es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik, die hier verfolgt werden sollen, korrespondiert.
Renommierte Architekturbüros widmeten sich der Frage, wie der geplante Schulcampus aussehen soll. Von den 34 Architekturbüros, die zur Teilnahme zugelassen worden waren, reichten am Ende 22 ihre Entwürfe und Modelle ein. Ein externes Büro hat sie anonymisiert geprüft und verglichen.
Im Februar 2020 traf sich die 15-köpfige Jury, bestehend aus Architekten und Mitgliedern von Gemeinderat und Verwaltung, um die eingereichten Arbeiten zu prämieren und über den Sieger des Wettbewerbs zu beraten bzw. zu beschließen. Die Jury wurde dabei von Schulleitern und Erzieherinnen aus städtischen Kindertagesstätten beraten.
Alle Arbeiten wurden vom 08. bis 15. Februar 2020, bei freiem Eintritt im Junghans Gewerbepark für alle Interessierte ausgestellt. An drei Tagen wurden durch die Stadt, Führungen angeboten.
Besucher*innen konnten sich selbst einbringen: Auf Plakaten war Raum für ihre Ideen zum Schulcampus der Zukunft. Der Besuch der Ausstellung wurde von Schüler*innen der Erhard-Junghans- und der Peter-Meyer-Schule sowie von Erzieherinnen und Eltern des Don-Bosco-Kindergartens unterstützt.
Im Nachgang zum Planungswettbewerb wurde im Jahr 2022 der Besondere Ausschuss Schulcampus eingerichtet. Dieses Gremium berät alle Themen, die den Schulcampus betreffen für den Gemeinderat vor. Die entsprechenden Tagesordnungen können dem Ratsinformationssystem entnommen werden.
Mit dem Baubeginn des neuen Kindergartens "Don Bosco" wurde der erste Baustein des Schulcampus' begonnen.
Größe: 7,9 ha
Satzungsbeschluss: 11.12.2020
Bewilligungszeitraum: 01.01.2019 - 30.04.2028