Eine Stadt befindet sich im stetigen Wandel. Städtebauliche Konzeptionen und Planungen sind die zentralen Instrumente der Stadtentwicklung und Stadtplanung, um die Weiterentwicklung unserer Stadt voranzubringen. Gerne informieren wir Sie im Folgenden über Allgemeines der Stadtentwicklung und Stadtsanierung und die derzeit aktuellen Planungen.
Die Schaffung von lebendigen und lebenswerten Stadtquartieren ist eine der zentralen Aufgaben der Siedlungs- und Stadtentwicklung. Hierbei steht im Vordergrund, dass die Stadtgesellschaft in ihrer Stadt leben und arbeiten oder ihre Freizeit genießen kann. In der Stadtentwicklung werden hierfür folgende Aufgabenbereiche beleuchtet:
In diesem Kontext ist das im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebene Gebot zur Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt. So wird beispielsweise in der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) darauf geachtet, dass die sozialen und wirtschaftlichen sowie umweltschützenden Anforderungen insbesondere in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander verzahnt werden. Zudem dienen die gesetzlichen Regelungen dazu, die Bodennutzung sozialgerecht und dem Wohl der Allgemeinheit dienend zu gestalten.
Hierzu sind unterschiedliche Anforderungen zu beachten:
Im Rahmen der Stadtentwicklung sind somit unterschiedliche Akteure und Interessengruppen in die jeweiligen Planungen einzubinden. Eine fachübergreifende Handlungsweise ist demnach erforderlich, um sämtliche Belange in einen räumlichen Gesamtkontext bringen zu können. In sämtlichen räumlichen Entscheidungen über Veränderungsprozesse und Maßnahmen ist es von hoher Bedeutung, die Stadtentwicklung als Einheit bzw. Ganzes zu betrachten. Dementsprechend sind zumindest die wirtschaftlichen und sozialen sowie umweltbezogenen Anforderungen und die Teilhabe an Entscheidungsprozessen in den Prozess einzubinden.
In Folgenden informieren wir Sie über die aktuell laufenden Konzeptionen und Konzeptvergaben im Bereich der Stadtentwicklung in Schramberg.
Eine weitere langfristige Zukunftsaufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Schramberg ist die städtebauliche Erneuerung durch die Stadtsanierung. Das Hauptziel der Stadtsanierung besteht darin, bereits bebaute Quartiere im Hinblick auf den Städtebau und die Nutzung des öffentlichen Raumes zu verbessern und aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus auf der Beseitigung von städtebaulichen und auch sozialen Missständen. Sofern die Planungen der Kommune umfangreicher gestaltet sind, wird auch die Verkehrsplanung in die sanierungsbedingte Verbesserung eines Quartiers berücksichtigt. Diese Quartiere und Bereiche werden dann schlussendlich in ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet einbezogen. In diesem Zusammenhang bedeutet der Begriff "Stadtsanierung" / "Quartiersanierung" die Durchführung von umfangreichen Maßnahmen des Planungs- und Bauordnungsrechts, um die Qualität des Quartiers deutlich zu verbessern und eine zeitgemäße Neugestaltung zu erreichen. Demnach kann eine gestalterische Aufwertung von öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude gleichermaßen im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen stehen. Hierbei ist die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes die Grundvoraussetzung von Fördermöglichkeiten.
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung dieser Form der Sanierung ist das sogenannte "Besondere Städtebaurecht". Es ist im Baugesetzbuch ab § 136 gesetzlich geregelt. Entsprechendes gilt für den Aufbau und Ablauf des Sanierungsverfahrens. Der Ablauf des Verfahrens wird durch sanierungsrechtliche Instrumente und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie Fördermittel (auch für Grundstückseigentümer) unterstützt.
Ohne das Engagement der Eigentümer*innen von Gebäuden im Sanierungsgebiet sind die Ziele nicht zu erreichen. Gemeinsam mit Bund und Land unterstützt die Große Kreisstadt Schramberg Sie als Eigentümer*in bei der Umsetzung Ihrer privaten Sanierungsmaßnahme mit Fördermitteln. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere laufenden Sanierungsgebiete vor. Gerne informieren wir Sie ausführlich über aktuelle und künftige Sanierungsmaßnahmen sowie über Ihre private Fördermöglichkeit.
Den Ablauf des städtebaulichen Sanierungsverfahrens können Sie im folgenden Dokument "Vereinfachtes Ablaufschema zur städtebaulichen Sanierung" einsehen.
Demnächst infomieren wir Sie hier über neue Entwicklungen im Stadtteil Sulgen!
Demnächst infomieren wir Sie hier über neue Entwicklungen im Stadtteil Waldmössingen!
Im Schramberger Stadtteil Waldmössingen wird derzeit die wohnbauliche Weiterentwicklung im Bereich der Kehlenstraße geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen. Ebenso werden die Voraussetzungen für alternative Wohnformen, wie Small-Houses oder Tiny-Houses eingeplant. Das zuletzt durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg beschlossene Konzept können Sie nachfolgend einsehen.
Im Schramberger Stadtteil Sulgen wird derzeit die wohnbauliche Erweiterung des bestehenden Wohngebietes "Haldenhof" geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen. Ebenso werden die Voraussetzungen für alternative Wohnformen, wie Small-Houses oder Tiny-Houses eingeplant. Das zuletzt durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg beschlossene Konzept können Sie nachfolgend einsehen.
Im Schramberger Stadtteil Schönbronn wird derzeit eine wohnbauliche Weiterentwicklung geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Das zuletzt durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg beschlossene Konzept können Sie nachfolgend einsehen.
Bereits seit mehreren Jahren besteht die städtebauliche Überlegung die bislang ungenutzten Tennisplätze zwischen der Straße "Am Sonnenberg" und der Erhard-Junghans-Straße einer Nachnutzung zu zuführen. Durch den Beschluss zur Durchführung einer Konzeptvergabe im Jahr 2019 konnten sich interessierte Investoren am Vergabeverfahren beteiligen und entsprechende Konzeptionen einreichen. Seit Anfang 2021 steht das Bebauungskonzept fest. Dieses können Sie in den nachfolgenden Planunterlagen einsehen.
Ablauf des Planungsprozesses:
Nach der Schließung des Schramberger Krankenhauses in der Talstadt im Jahr 2011 stellt der gesamte Gebäudekomplex den größten Leerstand im Schramberger Stadtgebiet dar. Seitdem wurde mehrfach versucht, eine geeignete Nachnutzung des Krankenhaus-Areals zu etablieren. Durch die Neuaufstellung und Festlegung des Sanierungsgebietes "Bühlepark" wird die Fläche des ehemaligen Schramberger Krankenhauses nun in einen neuen städtebaulichen Kontext eingebettet. Im Rahmen dieses Sanierungsgebietes wird nun ein Investorenauswahlverfahren begonnen, um mögliche Nachnutzungen aus planerischer Sicht darstellen zu können. Hierbei wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie im Folgenden.
Ablauf des bisherigen Planungsprozesses:
Informationen zum laufenden Investoren- und Planungswettbewerb:
Die Große Kreisstadt Schramberg beabsichtigt, die Grundstücksfläche des ehemaligen Klinikgebäudes in Schramberg an Investoren, Bauträger oder Wohnungsunternehmen zu einem festgelegten Kaufpreis zu veräußern.
Für das Areal, das im Sanierungsgebiet „Bühlepark“ liegt, soll ein Nutzungsvorschlag erstellt werden und eine Weiterentwicklung des Grundstücks mit dem alten Klinikgebäude erfolgen. Der Umgang mit dem Bestandsgebäude – Abriss oder die teilweise oder vollständige Mitnutzung des alten Klinikgebäudes – auf dem Grundstück bleibt den Teilnehmern selbst überlassen. Als Schwerpunkt des Nutzungskonzeptes wird Wohnen mit einem Anteil an förderfähigem Wohnen, nicht störendes Gewerbe und ergänzende Gastronomie gesehen. Als grober Richtwert sind 70% Wohnen, 30 % Gewerbe bzw. Dienstleistungen / nicht störendes Gewerbe angedacht, die in die Planung einbezogen werden sollen. Die Integration einer Hotelnutzung oder vergleichbares ist denkbar. Gefordert ist ein Anteil von mindestens 20% förderfähigen Wohnungen.
Das zur Verfügung stehende Grundstück in Hanglage hat eine Größe von ca. 20.150 m². Dieses soll unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung von den Wettbewerbsteilnehmern beplant werden. In direkter Nachbarschaft auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich prägnant auf der Höhe das alte, 1911 als Unternehmervilla erbaute, denkmalgeschützte Gut Berneck. Das alte Gebäude soll weiterhin als Solitär empfunden, der oder die Neubauten mit dem notwendigen Abstand eingebunden und die Freianlagen in der Planung berücksichtigt werden. Neben der das Wettbewerbsgrundstück umschließenden Wohnbebauung findet man südlich des Guts Berneck auf einem Nachbargrundstück des Krankenhauses noch das ehemalige Personalwohnheim aus dem Jahr 1972, das nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist. Das Grundstück mit dem bestehenden Krankenhaus soll zu einem festgelegten Kaufpreis veräußert werden. Die beteiligten Teams aus Investoren und Architekten und Landschaftsarchitekten erstellen hierzu ein detailliertes Planungskonzept.
Zudem soll sich das neue Quartier durch eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur, des Wohnens und des Umgangs der öffentlichen Räume und Übergänge zu den angrenzenden Gebäuden und des angrenzenden Landschaftsraumes auszeichnen.
Ziel ist es, für das Wettbewerbsgrundstück ein adäquates funktionales und architektonisches Konzept zu entwickeln, das die städtebaulichen Vorgaben berücksichtigt und zu einem lebendigen und stabilen Quartier führt. Für diesen wichtigen und exponierten Standort soll eine qualitätsvolle Lösung mit passender Nutzung unter Berücksichtigung des ehemaligen Krankenhausgebäudes und der angrenzenden Gebäude gefunden werden. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Weiterentwicklung des Grundstücks des alten Klinikgeländes im Sanierungsgebiet Bühlepark durch einen Investor und die anschließende bauliche Realisierung durch diesen. Der Wettbewerb ist als nicht offener Investoren- und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren für max. 20 Bewerbergemeinschaften aus Investor*innen und Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen ausgelobt. Das Verfahren ist anonym.
Die Laufzeit des Sanierungsgebietes "SUW Talstadt West" wurde letztmalig bis zum 30.04.2023 verlängert. Somit endet der Bewilligungszeitraum zum 30.04.2023.
Die Laufzeit des Sanierungsgebietes "ASP Sängerstraße - Am Brestenberg" wurde bis zum 30.04.2025 verlängert.
Haben Sie Interesse an einer Beratung? Dann kontaktieren Sie die entsprechenden Ansprechpartner*innen.
Ihr Grundstück liegt innerhalb eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes? Sie benötigen Informationen zu möglichen Fördermitteln oder haben Fragen zu Baumaßnahmen? Dann erteilen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Abteilung Stadtplanung gerne eine Auskunft.
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen für die Stadtsanierung bzw. städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen finden Sie unter den folgenden Link: Baugesetzbuch (BauGB)