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Bürgerservice

Förderprogramme

Bürgerstiftung

Informationen zur Bürgerstiftung direkt auf deren Homepage abrufbar

Leader

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kommunen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine/Verbände
  • Landwirte u.a.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes liegt bei 600.000 Euro (netto)
  • Bagatellgrenze: der Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen
  • Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags über alle nachweislich bezahlten Kosten. Das heißt sämtliche Ausgaben müssen zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss daher komplett vom Antragsteller übernommen werden.

Welche Projekte wurden schon gefördert?

  • Mehrgenerationenpark
  • Tankautomaten, Ladesäulen für E-Fahrzeuge
  • Narrenkeller
  • Wellnessbereiche in Beherbergungsbetrieben
  • Erhalt von denkmalgeschützten Höfen
  • Landschaftspflegestall für Mutterschafe 
  • Hirschgrund Zipline
  • Wanderwege und Erlebnispfade
  • Bibliothek der Generationen
  • Behindertengerechte öffentliche Toiletten
  • Projekte zur Barrierefreiheit
  • Ausstellungen, die zum Erhalt von Kulturgut beitragen
  • Jugendhaus
  • Wohnmobilstellplätze
  • Erlebnisbauernhof Waldmössingen

Was ist nicht förderfähig?

  • bereits begonnene Projekte
  • Mehrwertsteuer
  • Eigenleistungen / Vereinsleistungen
  • Bauhofleistungen (nur förderfähig, wenn der Bauhof ein Eigen- oder Regiebetrieb ist und ein nachweislicher Zahlungsfluss stattfindet)
  • Anträge von privaten Antragstellern, wenn der Investitionsort in der Sanierungszone eines städtebaulichen Erneuerungsprogramms liegt
  • Projekte, bei denen eine Fachförderung greift (z.B. über das AFP)
  • Betriebskosten
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparaturen etc.
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Maßnahmen von Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen, die auf Grundlage des EEG oder anderer Förderprogramme der EU, des Bundes oder des Landes gefördert werden können. Hierzu gehören auch die entsprechenden (Strom-) Leitungsnetze etc.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • drei vergleichbare Angebote pro Gewerk (bei kommunalen Anträgen gilt dies für nicht-bauliche Maßnahmen wie z.B. Inventar. Die baulichen Kosten werden später durch das Vergabeverfahren plausibilisiert.)
  • Baupläne und Lageplan bei Bauwerken
  • Baugenehmigung
  • Finanzierungsbestätigung (z.B. durch die Hausbank bzw. durch einen Gemeinderatsbeschluss bei kommunalen Projekten)
  • je nach Projekt können weitere Unterlagen nötig sein (z.B. KMU-Erklärung, De-Minimis, Grundbucheintrag, Rentabilitätsvorschau etc.)

Gibt es eine Bindefrist?

Die Bindefrist beträgt 15 Jahre. 

Ansprechpartner

LEADER Geschäftsstelle
Hauptstr. 5, 77761 Schiltach
07836 955-833
kfrldr-mttlrr-schwrzwldd
Homepage

Leader Regionalbudget

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kommunen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine/Verbände
  • Landwirte u.a.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderfähige Gesamtkosten maximal 20.000 € (netto)
  • Fördersatz 80% auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Auch Eigenleistungen (Arbeitsleistungen in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten) können pauschal mit 15 € pro geleistete Arbeitsstunde berücksichtigt werden
  • Mindestgrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 3.750 € / Mindestzuschuss: 3.000 €

Welche Projekte wurden schon gefördert?

  • Elektro-Tankstellen
  • Picknickplätze und Schutzhütten
  • Wohnmobilstellplätze
  • Themenwege wie z.B. Schmetterlingspfad
  • Verkaufsautomaten
  • Skaterpark, Bikepark, Funpark ...
  • Spielgeräte und -materialien
  • Ausstattung von Dorfläden, Jugend- und Vereinsräumen
  • Museums- & Ausstellungseinrichtung
  • Umbau & Einrichtung von öffentlich genutzten Einrichtungen
  • Kleine Dorfverschönerungen
  • Himmelsliegen
  • und vieles mehr!

Was ist nicht förderfähig?

  • Veranstaltungen
  • Personalkosten
  • Grundstückserwerb
  • Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Zinsen, gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Kommunale Pflichtaufgaben (Friedhofswesen, Schulen, Feuerwehr…)

Gibt es eine Bindefrist?

  • Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre
  • Maschinen, technische Einrichtungen, Ausstattung und Geräte: 5 Jahre
  • Die Zweckbindungsfrist beginnt ab dem Jahr nach der letzten Auszahlung

Ansprechpartner

LEADER Geschäftsstelle
Hauptstr. 5, 77761 Schiltach
07836 955-833
kfrldr-mttlrr-schwrzwldd
Homepage

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