15.12.2022
Großes Interesse der Schramberger Bevölkerung an Förderungen für Kleinphotovoltaikanlagen
– Mittel sind aufgebraucht
Die Fördermittel (20.000 Euro) für die Bezuschussung sogenannter Balkonkraftwerke sind nun aufgebraucht. Die Stadt Schramberg kann somit keine weiteren Mittel auszahlen.
Innerhalb einer Woche sind zahlreiche Anträge bei der Stadtverwaltung eingegangen. Insgesamt wurden 100 Förderantrage mit je 200 Euro pro Anlage genehmigt.
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09.12.2022
Antragstellung bei der Stadt war ab 9. Dezember möglich
Die Stadt Schramberg unterstützt Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohngebäuden bei der Beschaffung von Kleinphotovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt. Die Module werden ab einer Bruttoleistung von mindestens 0,3 kWp (300 Wp) pauschal mit 100 Euro pro Anlage/Objekt und bei einer Bruttoleistung von 0,6 kWp (600 Wp) mit 200 Euro pro Anlage/Objekt bezuschusst.
Die Anträge können formlos bei der Stadt Schramberg, Abteilung Finanzen, Hauptstraße 25, 78713 Schramberg oder per Mail: klemens.walter@schramberg.de eingereicht werden. Ein Antrag sollte die Kontaktdaten, das Objekt, die Leistung der geplanten Anlage und die beantragte Fördersumme enthalten. Eine rückwirkende Förderung von bereits in Auftrag oder umgesetzten Maßnahmen ist nicht möglich. Die Maßnahmen müssen bis Ende des Jahres 2023 umgesetzt sein.
Insgesamt stehen rund 20.000 Euro für die Förderungen zur Verfügung. Diese werden nach Eingang des Auszahlungsantrages bearbeitet und vergeben, solange bis die Mittel erschöpft sind.
Downloadbereich:
Stadt Schramberg: Antrag und Förderrichtlinien
Stadtwerke Schramberg: Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage bis 600 W
Projekte in den Bereichen:
Die Anträge können zum 28. Februar oder zum 31. Oktober eingereicht werden.
Die Bindefrist beträgt 15 Jahre.
LEADER Geschäftsstelle
Hauptstr. 5, 77761 Schiltach
07836 955-833
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Homepage
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