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Vereine

Antrag auf Investitions- und Projektzuschuss

Antrag zur Förderung von Vereinen nach den Richtlinien der Großen Kreisstadt Schramberg (Investitionen, Projekte, Bauhofleistungen)

Anträge für das nächste Haushaltsjahr müssen bis spätestens 31.08. des laufenden Jahres bei der Stadtverwaltung vorliegen. Dem Antrag sind Pläne, eine Kostenschätzung, Kostenvoranschläge, Aufstellungen und ein Finanzierungsplan beizulegen. Der Abruf der Zuschüsse muss bis 01.12. des Haushaltsjahres bei der Stadtverwaltung erfolgen.

Beantragt wird

Erklärung über die Richtigkeit der Angaben

Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen der Vereinsförderrichtlinien vom 1. Januar 2022 erfüllt sind und städtische Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Verein ist insbesondere:

  • im Vereinsregister eingetragen,
  • beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
  • Mitglied in einem der Stadtverbände (bitte ankreuzen)

Mitgliedsbeitrag pro Jahr für aktive Mitglieder

Investitionszuschuss

Pläne, Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen und ein Finanzierungsplan sind vorzulegen.

Projektzuschuss

(Projektzuschüsse werden grundsätzlich nur für den Fall eines Defizits gewährt.)

Pläne, Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen und ein Finanzierungsplan sind vorzulegen.

Bereitstellung von Bauhofleistungen

Angaben zum Verein

Bankverbindung

Weitere Hinweise / Infos vom Verein

Absenden des Formulars

Ich bestätige, dass alle Angaben zutreffend und richtig sind und habe zur Kenntnis genommen, dass aufgrund falscher Angaben bewilligte Zuschüsse zurückgefordert werden können.