Schauspiel von Bertolt Brecht (1898-1956) von der Badischen Landesbühne Bruchsal. Bertolt Brecht schrieb Herr Puntila und sein Knecht Matti ab 1940 im Exil in Finnland. Als Vorlage diente ihm das Stück Die Sägemehlprinzessin seiner Gastgeberin Hella Wuolijoki.
1. Rang 24 € / 19 € I 2. Rang 22 € / 17 € I 3. Rang 20 € / 15 €
Bärensaal
Marktstraße 7
78713 Schramberg
Theaterring Schramberg
Nüchtern betrachtet ist der finnische Gutsbesitzer Puntila ein eiskalter Kapitalist. Ohne Rücksicht auf Verluste beutet er seine Angestellten aus und führt ein strenges Regiment auf seinem Gut. Selbst die Verlobung seiner Tochter Eva mit dem Aristokraten Eino arrangiert er mit Kalkül. Sie kostet Puntila zwar seinen geliebten Wald, verschafft ihm aber Zugang zu höheren gesellschaftlichen Kreisen. Doch mit steigendem Alkoholpegel wandelt sich der Tyrann zum Wohltäter, wird Schluck für Schluck „fast zum Menschen". Als großzügiger Lebemann stößt er mit seinen Untergebenen auf die von ihm ersehnte Freundschaft an, schenkt Fremden Arbeit, Autos und ein offenes Ohr und angelt sich gleich vier Verlobte in einer Nacht. Mit der durch den Aquavit gelockerten Zunge gesteht er seinem Chauffeur Matti, dass ihm der Attaché als Schwiegersohn zuwider ist. Ausgerechnet in seinem Fahrer sieht Puntila die ideale Partie für seine Tochter. Auch Eva, die vom furchtbar korrekten und ebenso verschuldeten Eino gelangweilt ist, hat längst ein Auge auf den pfiffigen Knecht geworfen. Um die Verlobung in letzter Minute zu verhindern, täuscht er eine Affäre mit Eva vor. Der Plan scheitert, ein Skandal bleibt dennoch nicht aus: Volltrunken jagt Puntila Eino vom Hof. Während Eva sich ein buntes Leben als Proletarier-Gattin ausmalt, hat Matti die Klassengegensätze stets vor Augen. Ist eine Freundschaft zwischen Herrschenden und Untergebenen stets ein Fass mit doppeltem Boden? Und warum können sich Menschen nicht einfach auf Augenhöhe als Menschen begegnen?
Ermäßigten Eintritt erhalten: Schwerbehinderte, Bezieher von ALG II, Studenten, Teilnehmer an Freiwilligendiensten, Auszubildende und Schüler jeweils gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises. Der Nachweis ist am Tag der Veranstaltung mitzuführen und bei Aufforderung vorzulegen.