Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

05. Juli 2023

Stadt Schramberg bittet um Anmeldung der Hunde

Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.

Die Stadt Schramberg bittet alle Hundebesitzer im Stadtgebiet ihren Hund bei der Stadtverwaltung anzumelden. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. So gibt es die Hundesteuersatzung vor. Um alle Mitbürgerinnen und Mitbürger möglichst gleich zu behandeln, wird der städtische Vollzugsdienst in der kommenden Zeit verstärkt darauf achten, ob Hunde in der Stadt angemeldet sind und eine gültige Steuermarke tragen.

Der Hund kann persönlich oder schriftlich angemeldet werden. Das hierfür erforderliche Anmeldeformular finden die Hundebesitzer unter www.schramberg.de/de/buergerservice/dienstleistung/232 und können es bei der Stadtverwaltung Schramberg, Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen, Abteilung Finanzen, Hauptstraße 25, 78713 Schramberg einreichen.

Bild: Stadt Schramberg