Das Grillverbot an öffentlichen Feuerstellen ist laut einer Pressemitteilung des Forstamtes Rottweil wieder aufgehoben. Durch die Niederschläge am Wochenende hat sich die Waldbrandgefährdung entspannt, das Forstamt erlaubt ab jetzt wieder die Benutzung aller öffentlichen Feuerstellen im Wald.
Das Landratsamt Rottweil und die Stadt Schramberg bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung folgender Hinweise:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
- Feuermachen ist nur an den offiziellen, gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt
- Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten
- Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein. Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m
- Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden
- Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden
- Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben
Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.