13. Oktober 2022
Übersicht über die Abschaltzeiten
Die Energiekrise, verursacht durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, zieht immer weitere Kreise. So ist am 01.09.2022 die Energieeinsparverordnung des Bundes (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) mit kurzfristigen Maßnahmen in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung ist es z.B. nicht mehr erlaubt, öffentliche Gebäude anzustrahlen. Insgesamt wird für diesen Winter eine Einsparung von 20 % der benötigten Strommenge angestrebt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Straßenbeleuchtung. Hier wurde bereits 2010 eine zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingeführt.
In untenstehender Tabelle wird die bisherige Abschaltung und die nun geplante Abschaltung dargestellt: