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Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen

Details

Insbesondere folgende Erkärungen sind personenstandsrechtlich relevant und möglich:

  • Erklärung der Ehegatten zur Namensführung in der Ehe

  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens

  • Widerruf der vorgenannten Erklärung

  • Wiederannahme eines früheren Namens

  • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

  • Nachträgliche Bestimmug des Geburtsnamens eines Kindes

Begriffe im Kontext

Namensänderung, Namensgebung, Familienname