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Grundbuch - Einsicht, einfache oder amtliche Auszüge

Details

Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise

  • wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,

  • ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (z.B. Grundrechte oder Dienstbarkeiten) oder

  • ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.

Hinweise

Sofern es Ihnen nicht möglich ist, bei uns vorbei zu kommen, können Sie den u.a. Antrag auf einen Grundbuchauszug mit einer Ausweiskopie an uns übersenden. Den jeweiligen Betrag überweisen Sie dann vorab auf IBAN DE96 6425 0040 0000 5000 98. Geben Sie hierbei das AZ.: 9900008 an. Wir werden den geforderten Grundbuchauszug nach Geldeingang an Sie rausschicken.

Begriffe im Kontext

Grundbuchauszug, Grundbucheinsicht, einfacher Auszug, amtlicher Auszug, Einsicht, Grundbucheinsichtsstelle, Grundbucheinsichtstellesstelle