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Sperrzeitverkürzung

Details

Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

Beginn der Sperrzeit:

  • unter der Woche: 03:00 Uhr

  • unter der Woche in Kur- und Erholungsorten: 02:00 Uhr

  • am Wochenende (in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag): 05:00 Uhr

  • für Spielhallen: 24 Uhr

Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 06:00 Uhr.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall (zugunsten einzelner Betriebe)

  • verlängern

  • befristen

  • widerruflich verkürzen oder

  • aufheben

Der Antrag ist schriftlich und mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.

Begriffe im Kontext

Sperrzeit, Verkürzung, Öffnungszeit Gaststätte