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Gaststättenrechtliche Gestattung

Details

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehend auf Widerruf gestattet werden, dabei ist die Gestattung stets raumbezogen.

Begriffe im Kontext

Ausschankerlaubnis, Gaststätten, Ausschankerlaubnis, Bewirtungserlaubnis