Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehend auf Widerruf gestattet werden, dabei ist die Gestattung stets raumbezogen.
Ort/Anlass Erster Tag jeder weitere Tag
Vereins-/ Sommerfeste
Erster Tag 21,00 Euro
jeder weitere Tag 7,00 Euro
Tag der offenen Tür
Erster Tag 21,00 Euro
jeder weitere Tag Euro 7,00 Euro
Gestattung einer Großveranstaltung
Zeiteinheit (ZE) 17,00 Euro
(1 ZE=15 Min)
jeder weitere Tag 30 % der vollen Gebühr
Der Antrag ist etwa 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen