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Visaangelegenheiten

Details

Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.

Begriffe im Kontext

Ausländerangelegenheiten, Visa, Visaangelgenheiten, Schengen-Visa