Die Frage, ob und was auf einem bestehenden Baugrundstück gebaut werden darf, lässt sich am besten durch eine Bauvoranfrage klären. In diesem Verfahren können Sie bereits vorab und ohne großen Aufwand konkrete Einzelfragen zu Ihrem Bauvorhaben klären lassen.
Der förmliche Bauvorbescheid ist rechtsverbindlich wie eine Baugenehmigung (bezogen auf die konkrete Einzelfrage). Der Bescheid ist 3 Jahre gültig.
Dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen – bitte konkret formulieren – erforderlich sind.
Erforderliche Unterlagen (in Abhängigkeit des Vorhabens und der konkreten Frage, können über die unten stehende Aufzählung hinaus weitere Unterlagen erforderlich werden):
Antrag auf einen Bauvorbescheid
Baubeschreibung
Lageplan
Vorentwurfspläne
Bei Fragen wenden Sie sich bei Fragen bitte an eine/n unserer zuständigen Sachbearbeiter/innen bzw. Bauverständige/n und lassen Sie sich ggf. einen Termin geben.
örtliche Zuständigkeit:
Asprion, Wolfgang:
Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen
Giese, Mandy:
Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Haag, Michaela:
Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Hartmann, Ludwig:Talstadt, Tennenbronn
Niebel, Linda Waldmössingen