Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Wer in Deutschland leben möchte, sollte Deutsch sprechen. Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das ist wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen oder sich im Alltag zu verständigen zu können. Außerdem sollten auch ausländische Personen einige Dinge über das Land, in dem sie leben, wissen: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung gehören dazu. All das wird im Orientierungskurs vermittelt.