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Antrag und Verpflichtungen zur Teilnahme am Integrationskurs

Details

Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.

Begriffe im Kontext

Ausländerangelegenheiten, Integrationskurs, Ausländer, Antrag, Verpflichtung, Teilnahme