Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung.
Für die Erlaubnis zum Halten von Kampfhunden benötigen Sie den Bescheid über die bestandene Verhaltensprüfung.
Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie ebenfalls den Nachweis über die bestandene Verhaltensprüfung vorlegen.
In der Verhaltensprüfung werden geprüft:
das Verhalten des Hundes
die ordnungsgemäße Voraussetzungen für die Haltung des Hundes (z.B. Leinen oder Maulkorb).
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist jedoch das Verhalten des Hundes.
Für jede Prüfung 202 Euro je Tier
je nach Gemeinde unterschiedlich
Melden Sie Ihren Hund frühzeitig vor Erreichen eines Alter von sechs Monaten zur Verhaltensprüfung an, damit die Verhaltensprüfung rechtzeitig durchgeführt werden kann oder Sie im Falle des Nichtbestehens der Prüfung eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes beantragen können
Antrag zur Prüfung:
Personalausweis oder Reisepass
ausgefülltes Antragsformular mit Erhebungsbogen
Nachweis über Tollwutimpfung
zum Prüfungstermin:
Personalausweis oder Reisepass
in manchen Fällen: ausgefüllter Erhebungsbogen
Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
Hinweis: Sie sollten sich für Informationen über erforderliche Unterlagen vorab an die zuständige Stelle wenden.
Wenn Sie Ihren Hund anmelden, erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung. Einzelheiten zu den notwendigen Formularen und Unterlagen erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde.
Die Verhaltensprüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt oder eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Tierärztin gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten oder einer sachverständigen Beamtin des Polizeivollzugsdienstes durch. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.
Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden folgende Informationen erhoben:
Name und Anschrift des Hundehalters oder der Hundehalterin
Name des Hundes
Geburtsdatum oder Alter, Geschlecht und Rasse oder Beschreibung des Mischlingstyps
unveränderliche Einzeltierkennzeichnung
gegebenenfalls sonstige Kennzeichnung beziehungsweise Abzeichen
Die Prüferinnen und Prüfer begutachten außerdem die Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Leine, Halsband, Maulkorb und bewerten den Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung.
Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:
Prüfungsteil 1: Grundgehorsam
Prüfungsteil 2: Anbinden des Hundes und Entfernen des Hundeführers oder der Hundeführerin
Prüfungsteil 3: Verhalten des Hundes gegenüber Fahrzeugen
Prüfungsteil 4: Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen
Prüfungsteil 5: Verhalten des Hundes gegenüber Tieren
Prüfungsteil 6: Verhalten auf akustische und optische Reize
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde