Die Vaterschaft kann anerkannt werden:
zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist.
Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden und kann persönlich bei einer der folgenden Stellen abgegeben werden:
bei jedem Standesamt
bei jedem Jugendamt
bei allen Amtsgerichten
bei allen Notaren
Bei welcher zuständigen Stelle sie dies erklären und beurkunden lassen, bleibt Ihnen überlassen.
Wenn Sie die Anerkennung der Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt vornehmen, können Sie gleichzeitig auch eine Erklärung über das Sorgerecht abgegeben, wenn dies gewünscht wird.