Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Sterbefall anzeigen

Details

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. (Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag).

Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den privaten Bereich werden folgende Gebühren erhoben:

Sterbeurkunde 20,00 €

Leichenpass 13,00 €

Unterlagen

1. Urkunde des/der Verstorbenen

Bei Unverheirateten:

  • In Deutschland geboren: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen

  • Im Ausland geboren: internationale Geburtsurkunde (hiermit wird keine Übersetzung benötigt)

Bei Verheirateten:

  • In Deutschland geheiratet: beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch, ersatzweise ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen

  • Im Ausland geheiratet: internationale Heiratsurkunde (hiermit wird keine Übersetzung benötigt) oder nationale Heiratsurkunde, die ggf. mit Legalisation oder Apostille sowie stets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein muss.

  • Bei Geschiedenen:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk und Hinweisen oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

2. Todesbescheinigung und Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt)

3. gültiger Personalausweis/
Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden sowie ggf. des letzten Ehegatten

4. Aufenthaltsbescheinigung des letzten Wohnsitzes des/der Verstorbenen

Wichtiger Hinweis:

Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst nach Inaugenscheinnahme der vorgelegten Unterlagen beim Standesamt entschieden werden.