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Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. (Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag).
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den privaten Bereich werden folgende Gebühren erhoben:
Sterbeurkunde 20,00 €
Leichenpass 13,00 €
1. Urkunde des/der Verstorbenen
Bei Unverheirateten:
In Deutschland geboren: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen
Im Ausland geboren: internationale Geburtsurkunde (hiermit wird keine Übersetzung benötigt)
Bei Verheirateten:
In Deutschland geheiratet: beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch, ersatzweise ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen
Im Ausland geheiratet: internationale Heiratsurkunde (hiermit wird keine Übersetzung benötigt) oder nationale Heiratsurkunde, die ggf. mit Legalisation oder Apostille sowie stets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein muss.
Bei Geschiedenen:
eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk und Hinweisen oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
2. Todesbescheinigung und Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt)
3. gültiger Personalausweis/
Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden sowie ggf. des letzten Ehegatten
4. Aufenthaltsbescheinigung des letzten Wohnsitzes des/der Verstorbenen
Wichtiger Hinweis:
Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst nach Inaugenscheinnahme der vorgelegten Unterlagen beim Standesamt entschieden werden.