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Namenserteilung für ein Kind

Details

Namenserteilung nach deutschem Recht

  • Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht: Das Kind erhält grundsätzlich den Ehenamen der verheirateten Eltern. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind nicht verheiratet, muss der Familienname eines Elternteils zum Geburtsnamen des Kindes bestimmt werden.

  • Alleiniges Sorgerecht: Das Kind erhält den Namen des sorgeberechtigten Elternteils. Die allein sorgeberechtigte Mutter kann dem Kind auch den Familiennamen des Vaters erteilen, wenn dieser zustimmt. (Voraussetzung: Vaterschaftsanerkennung)


Namenserteilung nach ausländischem Recht

  • Bei einem ausländischen Kind richtet sich die Namenserteilung nach dem Recht des Staates, dem es angehört: nähere Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.

Begriffe im Kontext

Namen, Namensgebung Familienname