Insbesondere folgende Erkärungen sind personenstandsrechtlich relevant und möglich:
Erklärung der Ehegatten zur Namensführung in der Ehe
Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
Widerruf der vorgenannten Erklärung
Wiederannahme eines früheren Namens
Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
Nachträgliche Bestimmug des Geburtsnamens eines Kindes
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister bzw. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
eventuell rechtskräftiges Scheidungsurteil
eventuell Geburtsurkunde
eventuell Sorgerechtserklärung
Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt über die in Ihren Fall vorzulegenden Unterlagen.