Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Entbindung im Krankenhaus
Findet die Entbindung in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung statt, zeigt die Leitung des Hauses die Geburt beim Standesamt an.
Mündliche Geburtsanzeige (bei Geburten außerhalb eines Krankenhauses oder sonstiger Einrichtung)
Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers
Jeder sorgeberechtigte Elternteil ist zur Anzeige verpflichtet
Bei Verhinderung trifft die Anzeigepflicht jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Diese Anzeige ist persönlich beim zuständigen Standesamt abzugeben
Der Anzeigende muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweien