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Vor der Eheschließung ist eine Anmeldung erforderlich, bei der das Standesamt nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Es werden zudem Fragen des Brautpaares beantwortet und ein Gespräch über den Ablauf der Trauung geführt.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Anmeldung zur Eheschließung,
beide Partner deutsche Staatsangehörige 65,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung
unter Beachtung ausländischen Rechts 110,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung
wenn ausländischer Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130 €
Trauungen außerhalb der
Öffnungszeiten des Standesamtes 200,00 Euro
Eheschließung vor einem anderen
Standesamt als für die Anmeldung zusständig 45,00 Euro
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 €
Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister 20,00 Euro
Je nach Eheschließung kann für die standesamtliche Trauung eine Gebühr von 150 – 400 € erhoben werden. In Einzelfällen können die oben genannten Gebühren auch abweichen.
Angemeldet wird die Eheschließung bei dem Standesamt, bei dem einer der künftigen Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Wohnen die Partner an verschiedenen Orten, können sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Vom Ort der Anmeldung ist der Ort der Eheschließung zu unterscheiden. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland begründet werden. Soll die Ehe nicht in dem Ort, in dem man wohnt, geschlossen werden, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen und geprüften Unterlagen an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Grundsätzlich sollten beide Verlobten die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der/die andere eine Vollmacht (siehe unter Formulare) mitbringen.
Alle benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen. Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Dieser Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige.
Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.
Benötigt werden immer:
gültige Personalausweise oder Reisepässe
Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb von Schramberg)
vom Geburtsstandesamt ein neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anmeldestandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde beglaubigt werden muss.
Zusätzlich, wenn ein(e) Partner/in geschieden oder verwitwet ist:
einen neu ausgestellten beglaubigen Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, bzw. Nachweis über die Begründung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Bei im Ausland geschiedener Ehe/aufgehobener Lebenspartnerschaft ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftigen Scheidungs- oder Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzers mit.
Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kinder vorhanden ist:
Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge
Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:
Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)
Zusätzlich, wenn ein(e) Partner/in die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:
Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde
Zusätzlich, wenn ein(e) Partner/in Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:
Registrierschein
Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
Bescheinigung über Namenserklärung
Einbürgerungsurkunde
Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.