Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnortes oder des letzten Wohnortes im Inland.
Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen und den vorzulegenden Unterlagen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates.
Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständige Behörde überbeglaubigen und event. durch die deutsche Botschaft legalisieren.
Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärung abgeben, wie sie das deutsche Recht vorsieht. Nach der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie baldmöglichst beim Standesamt die Eheurkunde vorlegen und - wenn Sie es wünschen - eine Erklärung zur Namensführung abgeben.