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Ausstellung eines Leichenpasses

Details

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

Antragsteller sind die Bestattungsunternehmer.

Begriffe im Kontext

Sterbefall, Leiche, Leichenpass