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Bitte beachten Sie, dass eine Gaststättenanzeige mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn bei der Stadtverwaltung Schramberg einzureichen ist. Die Anzeige ist nur gültig, wenn sie zusammen mit einer Bescheinigung über eine erfolgreich absolvierte Schulung der Industrie- und Handelskammer Baden-Württemberg (IHK) vorgelegt wird. Des weiteren sollten Sie vor Betriebsbeginn eine Schulung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) absolviert haben (siehe im Download Bereich Merkblatt Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schramberg