Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.
Beginn der Sperrzeit:
unter der Woche: 03:00 Uhr
unter der Woche in Kur- und Erholungsorten: 02:00 Uhr
am Wochenende (in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag): 05:00 Uhr
für Spielhallen: 24 Uhr
Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 06:00 Uhr.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall (zugunsten einzelner Betriebe)
verlängern
befristen
widerruflich verkürzen oder
aufheben
Der Antrag ist schriftlich und mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.