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Die Straßenanlieger (Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter von Gebäuden) sind entsprechend der vom Gemeinderat erlassenen Satzung verpflichtet, die Gehwege bzw. Straßenflächen (z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen) entlang ihrer Grundstücke vom Schnee frei zu räumen und zu bestreuen sowie ganzjährig zu reinigen.
Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte der unten stehenden Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege.
Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14.12.1989, geändert am 19.10.2000 können Sie als pdf-Dokument herunterladen: Streupflichtsatzung