Vom öffentlich-rechtlichen Baurecht zu unterscheiden ist das privatrechtliche Baurecht.
Letzteres regelt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)und dem Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg (NRG).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu zivilrechtlichen Angelegenheiten nicht äußern dürfen.
Bei Rechtsfragen oder Unstimmigkeiten mit Nachbarn wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.