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Die Brandverhütungsschau ist eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes und beinhaltet die regelmäßige Überwachung (ca. alle 5 Jahre) von Gebäuden, die wegen ihrer Nutzung besonders brandgefährdet sind oder in denen im Brandfall eine größere Zahl von Personen gefährdet ist. Die Details sind in der Verwaltungsvorschrift Brandverhütungsschau zu finden.
Objekte sind zum Beispiel:
Warenhäuser, Schulen, Altenheime, Großgaragen, Versammlungsstätten, Fabrikgebäude, etc..
örtliche Zuständigkeit:
Asprion, Wolfgang: Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen
Giese, Mandy: Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen