Jeder unteren Baurechtsbehörde muss mindestens ein Bauverständiger angehören, der das Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen an einer deutschen Universität oder Fachhochschule oder eine gleichwertige Ausbildung an einer ausländischen Hochschule oder gleichrangigen Lehreinrichtung erfolgreich abgeschlossen hat.
Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von baulichen Anlagen.