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Wenn Sie ein Wohngebäude in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, benötigen Sie hierzu eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dies ist Fall, wenn Sie z.B. vorhaben eine Wohnung Ihres Hauses / Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen.
Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt der Fachbereich Recht und Sicherheit, Abteilung Baurecht und Bauverwaltung, dass die Wohnungen von fremden Wohnungen und fremden Räumen abgeschlossen sind.
Bitte entnehmen Sie die Basisinformationen aus unserem Merkblatt.
örtliche Zuständigkeit:
Asprion, Wolfgang: Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen
Giese, Mandy: Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Die aufzuteilenden Wohnungen mit den dazugehörigen Keller- und Bühnenräumen sowie gegebenenfalls Garagen sind mit einheitlichen Nummern zu kennzeichnen.
Beispiel
Alle Räume der EG-Wohnung erhalten die Nummer "1",
alle Räume der OG-Wohnung erhalten die Nummer "2".
Gemeinschaftliche Räume (Heizung, Keller, Flure, Treppenhäuser, Dachböden) sind mit "G" zu kennzeichnen.