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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Wenn Sie ein Wohngebäude in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, benötigen Sie hierzu eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dies ist Fall, wenn Sie z.B. vorhaben eine Wohnung Ihres Hauses / Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen.
 
Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt der Fachbereich Recht und Sicherheit, Abteilung Baurecht und Bauverwaltung, dass die Wohnungen von fremden Wohnungen und fremden Räumen abgeschlossen sind.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Eigentumswohnung, Abgeschlossen