Die neu errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind nach Maßgabe der Baugenehmigung nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlussabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert