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Die neu errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind nach Maßgabe der Baugenehmigung nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlussabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit einer E-Mail an baurecht@schramberg.de mit Angabe folgender Daten:
- Name
- Stadtteil, Straße, Haus Nr. des Bauvorhabens
- Aktenzeichen
- Vorhabensbeschreibung
- Tel. Nr. für Rückfragen