Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Nutzungsänderung

Details

Wenn die genehmigte Nutzung im Gebäude bzw. in Teilen des Gebäudes geändert werden soll, spricht man von einer Nutzungsänderung (z. B. vorher Wohnung – nachher Rechtsanwaltsbüro, vorher Keller nachher Wohnung).
 
Die Nutzungsänderung steht grundsätzlich der Errichtung eines Gebäudes gleich. In Betracht kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren - es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei.
Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in zwei Fällen:

  • Für die neue Nutzung gelten keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung.

  • Durch die neue Nutzung wird zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen.

Das heißt, ob ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Kenntnisgabeverfahren gestellt werden muss, lässt der Bauherr bei der Baurechtsbehörde prüfen.

Hinweise

Es kann in Einzelfällen auch möglich sein, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen!

Verfahrensablauf

Bei Fragen wenden Sie sich bei Fragen bitte an eine/n unserer zuständigen Sachbearbeiter/innen bzw. Bauverständige/n und lassen Sie sich ggf. einen Termin geben.

örtliche Zuständigkeit:

Asprion, Wolfgang: Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen

Giese, Mandy: Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen

Haag, Michaela: Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen

Hartmann, Ludwig: Talstadt, Tennenbronn

Niebel, Linda. Waldmössingen