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In der Erschließungsbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Schramberg können Sie sich vorab unter anderem über den Beitragsmaßstab sowie den beitragsfähigen Erschließungsaufwand informieren.
Die Höhe des Beitrages ist nicht einheitlich benennbar. Er errechnet sich in jedem Erschließungsgebiet anhand der Kosten und der Grundstücke, die einen sogenannten Erschließungsvorteil haben.
Einzelfragen zum Erschließungsbeitrag können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin klären