Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separate Textteile, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zu den Textteilen sowie in Abhängigkeit des Erfordernisses eventuell vorhandene gutachterliche Beipläne wie z. B. Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, Baugrunduntersuchung, Lärmgutachten, artenschutzrechtliche Gutachten, klimatologische Gutachten, etc..
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist.
Die erforderlichen Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, Festlegung Vorentwurf, Festlegung Entwurf, etc.) werden in den kommunalen Gremien (Ausschüsse, Gemeinderat) getroffen. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor. Diese Bekanntmachung erfolgt in Schramberg ortsüblich in der Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Tennenbronner Anzeiger und im Waldmössinger Mitteilungsblatt eingestellt.
Die Auslegung der jeweiligen Planentwürfe erfolgt beim Fachbereich Umwelt und Technik, Abteilung Stadtplanung. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu den laufenden Bebauungsplanverfahren.
Auskünfte zu bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erteilt die Baurechtsbehörde.