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Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen

Details

Die Genehmigungspflicht richtet sich nach den jeweils gültigen, rechtlichen Vorgaben aus Gesetz bzw. Satzungen. Das heißt, es wird jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage

  • Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer Werbeanlage

  • Lageplan

  • Bauzeichnung oder Fotomontage, die das Gebäude im Verbindung mit der Werbeanlage darstellt (mit Schnitt bei herausragenden Werbeanlagen)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an eine/n unserer zuständigen Sachbearbeiter/innen