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Die Genehmigungspflicht richtet sich nach den jeweils gültigen, rechtlichen Vorgaben aus Gesetz bzw. Satzungen. Das heißt, es wird jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer Werbeanlage
Lageplan
Bauzeichnung oder Fotomontage, die das Gebäude im Verbindung mit der Werbeanlage darstellt (mit Schnitt bei herausragenden Werbeanlagen)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an eine/n unserer zuständigen Sachbearbeiter/innen
§ 2 Absatz 9 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Begriff)
§ 11 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Gestaltung)
§ 53 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Bauvorlagen und Bauantrag)
§ 58 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Baugenehmigung)
§ 59 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Baubeginn)
§ 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Örtliche Bauvorschriften)
§ 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)