Innerhalb des Stadtgebietes Schramberg (incl. aller Stadtteile) darf für Veranstaltungen in und um Schramberg mit Plakaten geworben werden. Hierzu sind verschiedene Laternenmasten entsprechend mit einem grünen Band markiert, an welchen plakatiert werden darf. Außerhalb dieser markierten Laternenmasten ist das Plakatieren in Schramberg generell verboten.
Hierbei kann entweder im gesamten Stadtgebiet incl. aller Stadtteile plakatiert werden oder in folgenden Teilbereichen:
nur der Bereich Schramberg-Talstadt und Ortsteil Tennenbronn oder
nur die Höhenstadtteile Sulgen, Schönbronn, Heiligenbronn und Waldmössingen
Die jeweils markierten Laternenmasten sind mit den farbigen Zahlen 1,2 und 3 beschriftet, damit mehrere Plakatierungen gleichzeitig genehmigt werden können. Sie erhalten in der Genehmigung einen bestimmten Bereich zugeteilt und erhalten für jeden Laternenmasten einen Plakatkleber (Plakate können mit einem Plakatkleber doppelseitig angebracht werden). Eine Liste der Standorte der genehmigten Plakatierstellen erhalten Sie ebenfalls mit der Genehmigung übersandt.
Für die Befestigung der Plakate, die maximal die Größe DIN A 1 haben sollen, ist elastisches Material zu verwenden (kein Draht), so dass keine Beschädigungen entstehen. Die Verwendung von Klebeband ist nicht erlaubt. Die Plakate sind so aufzuhängen, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs kommt. Bezüglich des Gehwegs ist ein Lichtraumprofil von 2,25 m Höhe (Unterkante Plakat) einzuhalten.
Die Plakatkleber sind sichtbar auf dem Plakat anbringen.
Die Plakate sind sofort, spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zu entfernen. Die Stadt Schramberg behält sich vor, Plakate die entgegen den obigen Bestimmungen angebracht wurden, sofort und ohne besondere Ankündigung auf Kosten des Antragstellers zu entfernen. Nach § 54 Straßengesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer mit der Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 500 € geahndet werden.
Die genauen Standorte der vorgegebenen Laternenmasten können Sie bei den Downloads herunterladen.