Die Handwerkerkarte ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Diese gilt nur für das Anfahren von Baustellen. Sie ist befristet und in stets widerruflicher Weise erteilt.
Geltungsbereich:
Einfahren und Parken in den Fußgängerzonen in Schramberg
Parkplätze (VZ 314 StVO) mit Zusatzschild "nur mit Parkschein" (Parkscheinautomaten) in Schrambergt Ausnahme des Parkhauses "Stadtmitte", zeitlich unbegrenzt ohne Parkschein
Parkplätze (VZ 314 StVO) mit Zusatzschild "Parkscheibe" in Schramberg zeitlich unbegrenzt ohne Parkscheibe
Parken im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO) in Schramberg
Auf der Handwerkerkarte können bis zu 6 verschiedene Kennzeichen erfasst werden, in welchen Fahrzeugen die Handwerkerkarte dann ausgelegt werden kann.
Pro Jahr können bis zu 3 Handwerkerkarten für jeden Handwerksbetrieb ausgestellt werden, so dass bis zu 3 Fahrzeuge eines Handwerkbetriebs gleichzeitig die Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen können.
Handwerkerkarten sind im Original im Fahrzeug auszulegen, Kopien können nicht akzeptiert werden.
Bei einer missbräuchlichen Nutzung kann die Handwerkerkarte sofort widerrufen werden.