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Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstitel

Details

Der Aufenthaltstitel ist maximal 10 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Ablauf müssen Sie die Erlaubnis verlängern, wenn Sie in Deutschland bleiben möchten.

Hinweise

Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU, gelten diese beiden Titel unbefristet. Nach 10 Jahren müssen die Dokumente, wie bei einem Personalausweis auch, allerdings verlängert werden. Hierfür benötigen Sie nur einen gültigen Pass und ein biometrisches Passfoto. Weitere Nachweise müssen nicht mehr erbracht werden.

Begriffe im Kontext

Ausländerangelegenheiten, Aufenthaltstitel, Ausländer, Verlängerung, Erteilung