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Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU, gelten diese beiden Titel unbefristet. Zur Verlängerung des Aufenthaltstitels benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Weitere Nachweise werden gegebenenfalls eingefordert.
Die Aufenthaltserlaubnis muss spätestens 3 Monate vor dem Ablauf bei der Ausländerbehörde verlängert werden.
Für die Verlängerung sind in der Regel ein gültiges Passdokument, ein aktueller Nachweis über Ihren gesicherten Lebensunterhalt mittels Arbeitsvertrag und 3 Lohnabrechnungen, eine Wohnbescheinigung des Vermieters oder Grundsteuerbescheid, vorzulegen. Einzelfallbezogen werden antragsrelevante Unterlagen nachgefordert.