Wenn Sie eine Sache finden, sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro (Bürgerservice) mitzuteilen. Sie können die Fundsache beim Bürgerservice in Schramberg, dem Bürgerbüro in Sulgen sowie den Ortsverwaltungen in Tennenbronn und Waldmössingen abgeben oder in Ausnahmefällen auch selber verwahren.