Zum Zweck der Herausgabe eines Einwohnerbuches übermittelt die Stadt Schramberg an den herausgebenden Verlag aufgrund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner.
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes kann jeder Betroffene verlangen, dass seine Daten nicht im o.g. Sinne weitergegeben werden,
Vor Herausgabe des Einwohnerbuches wird regelmäßig in den Tageszeitungen darauf hingewiesen. Im Zusammenhang mit der jeweiligen Veröffentlichung gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntmachung. Alle später eintreffenen Widersprüche können zur jeweils aktuellen Herausgabe eines Einwohnerbuches nicht mehr berücksichtigt werden.