Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:
Abschriften
Ablichtungen
Vervielfältigungen
Negative
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
Ort und Tag der Beglaubigung
Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist ein Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden draf, für die sie beantragt ist.
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Diese betragen
für die erste Beglaubigung 3 Euro,
für jede weitere Belgaubigung vom gleichen Originaldokument 1 Euro.
Personenstandsurkunde können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen, oder direkt beim Standesamt.
Personalausweis oder Reisepass
die Urschrift (Originalschriftstück)
die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie
Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.
Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.