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Beglaubigung von Kopien, Ablichtungen, Abschriften

Details

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

  • Abschriften

  • Ablichtungen

  • Vervielfältigungen

  • Negative

Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird

  • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt

  • Ort und Tag der Beglaubigung

  • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und

  • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist ein Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden draf, für die sie beantragt ist.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.

Diese betragen

  • für die erste Beglaubigung 3 Euro,

  • für jede weitere Belgaubigung vom gleichen Originaldokument 1 Euro.

Hinweise

Personenstandsurkunde können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen, oder direkt beim Standesamt.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • die Urschrift (Originalschriftstück)

  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

Verfahrensablauf

Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.