Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:
Abschriften
Ablichtungen
Vervielfältigungen
Negative
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
Ort und Tag der Beglaubigung
Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist ein Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden draf, für die sie beantragt ist.
Personenstandsurkunde können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen, oder direkt beim Standesamt.