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Befreiung von der Ausweispflicht

Details

Wenn Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können ist es möglich, sich von der Pflicht einen Personalausweis zu besitzen, befreien zu lassen. Diese Befreiung kann jederzeit durch Beantragung eines neuen Dokumentes rückgängig gemacht werden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass

  • Sie sind veraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einen Pflegeheim untergebracht

  • Für Sie ist auf Dauer ein Betreuer / eine Betreuering bestellt

  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Einschränkung / Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

Unterlagen

  • Bescheinigung durch den Hausarzt/Hausärztin oder der Verwaltung eines Krankenhauses, Pflegeheimes oder eines Pflegedienstes

  • Bei Antrag über eine bevollmächtigte Person ist ein Betreuerausweis oder öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich sowie den Personalausweis

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online oder schriftlich stellen, oder über eine bevollmächtigte Person / Betreuer stellen lassen. Es wird dann eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Befreiung ausgestellt.