Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
der Einnahmen und der Ausgaben
der vorgesehenen Kreditaufnahmen
die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigeHaushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr