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Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
der Einnahmen und der Ausgaben
der vorgesehenen Kreditaufnahmen
die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigeHaushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr
Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:
Die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes (Ergebnishaushalt)
Die vorgesehenen Auszahlungen für Investitionen und deren Finanzierung (Finanzhaushalt)
der Stellenplan
eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)