Die Frage, ob Sie für einen Neubau, eine Erweiterung, Aufstockung oder einen Abbruch, aber auch für eine neue Nutzung in einem Gebäude eine Baugenehmigung brauchen, regelt die Landesbauordnung Baden-Württemberg. Dabei hat der Gesetzgeber bestimmte, untergeordnete Baumaßnahmen von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Sie finden diese verfahrensfreien Vorhaben im Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO.
Bitte beachten Sie, dass auch diese verfahrensfreien Vorhaben den baurechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel dem Bebauungsplan entsprechen müssen. Wir bitten Sie, uns darüber zu informieren, wenn Sie ein verfahrensfreies Vorhaben umsetzen möchten. Bitte senden Sie uns dazu einen Lageplan, in dem Sie die Lage und das geplante Vorhaben eingezeichnet haben. Bitte vermaßen Sie die Länge, Breite und Höhe und fügen Sie eine Ansicht (z.B. wegen der Dachform) bei. Bitte senden Sie diese Information auf baurecht@schramberg.de
Den Bauantrag erarbeitet in der Regel Ihr Architekturbüro (Entwurfsverfasser), mit dem zusammen Sie die individuelle Planung durchführen. Das sogenannte Bauplanungsrecht (z.B. Bebauungspläne etc.) finden Sie hier:
Wenn
ein Bauantrag zu stellen ist, erhalten Sie die Informationen unter folgenden Links: Bauantrag im Vollverfahren oder Bauantrag im vereinfachten Verfahren
eine Bauvoranfrage gestellt werden soll, Link
Sie sich zuerst einen Überblick verschaffen möchten, welches „Baurecht zu beachten ist“, dann erhalten Sie hilfreiche Informationen dazu unter dem Link: https://geonline-gis.de/portale/schramberg.htm
Dort geben Sie bitte Ihr Grundstück (die Flurstücks-Nummer oder die Adresse) ein und lassen sich zunächst die Lage anzeigen.
Folgende Daten können Sie nun abrufen:
Das Bauplanungsrecht: dazu gehören die Bebauungspläne und/oder ggf. die Abrundungssatzung, die für den konkreten Bereich gelten und eingehalten werden müssen. Ihnen werden die Satzungen angezeigt, soweit für die von Ihnen „angefragte“ Fläche solche Satzungen beschlossen sind. Bitte beachten Sie die Angaben in der Legende.
Den Flächennutzungsplan (dieser ist ausschließlich die vorbereitende Planung). Auch hier lesen Sie bitte die Erläuterungen / die Legende
Umweltdaten. Sie können sich Biotope genau so anzeigen lassen wie Wasserschutzgebiete etc.; die vorstehende Nennung sind nur zwei Beispiele. Sie können sehr viel mehr Informationen abrufen.
Alle Dienstleistungen zum Thema Bauen finden Sie bei der Abteilung Baurecht und Bauverwaltung