Sie haben sich entschlossen zu bauen.
Es ist nun zu klären, ob Sie ein formelles Antragsverfahren bei der Baurechtbehörde einreichen müssen. In Abhängigkeit der planungsrechtlichen Situation des Grundstücks (Bebauungsplan: ja / nein, landwirtschaftlicher Außenbereich: ja / nein) sowie des geplanten Vorhabens ist von der Baurechtsbehörde zur prüfen, ob ein verfahrensfreies Vorhaben möglich ist. Wenn jedoch ein Antragsverfahren notwendig wird, so sind verschiedene Bauvorlagen einzureichen. Zu unterscheiden ist, zwischen dem Baugenehmigungsverfahren, dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren. Auch hier ist es unter anderem davon abhängig, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, welches Verfahren grundsätzlich gewählt werden kann.
Falls Sie bereits einen Architekten oder Planer zu Rate gezogen haben, wird er Ihnen die notwendigen Informationen für die Verfahrenswahl geben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in unter dem Stichwort baurechtliche und bautechnische Beratung.