Die Grundsteuer wird durch die Gemeinden auf Grund eines Bundesgesetzes, des Grundsteuergesetzes, erhoben. Schon unser Grundgesetz spricht von der sozialen Verpflichtung aus Eigentum. Aus der Lebenslage "Wohnen" erwachsen einer Gemeinde vielfältige Verpflichtungen, beginnend mit der Erschließung von Bauland über Schaffung von Infrastruktureinrichtungen bis hin zu Einrichtungen der Gesundheits- und Altersfürsorge müssen Leistungen erbracht werden, die nur mit einer ordentlichen finanziellen Ausstattung zu leisten sind. Ein Baustein dieser Finanzausstattung ist die Grundsteuer.