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In der Stadt Schramberg wird, wie in vielen anderen Städten auch, eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Durch die Zweitwohnungssteuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur sowie am örtlichen Sozialprodukt beteiligt werden.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahressteuer und beträgt 6 % der jährlichen Nettokaltmiete.
1 Monat
Sie haben eine Zweitwohnung, welche außerhalb des Grundstücks ihrer Hauptwohnung liegt, zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs inne.
Eine Zweitwohnung melden Sie bitte innerhalb eines Monats bei der Stadt Schramberg Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen an.
Erfolgt eine Anmeldung nach dem Meldegesetz, so gilt dies als Anzeige.